Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?
Nach einem Verkehrsverstoß kommt oft zuerst ein Anhörungsbogen. Er ist noch kein Bußgeldbescheid – aber wie du reagierst, ist wichtig. Das musst du wissen.
Unsicher, was du angeben musst?
📷 Anhörungsbogen hochladenWir erklären dir, worum es geht und was Pflicht ist – in deiner Sprache.
Was ist Pflicht – und was nicht?
- Pflicht: deine Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum), falls sie fehlen oder falsch sind.
- Freiwillig: Angaben zur Sache – ob du gefahren bist, musst du nicht sagen. Du darfst schweigen.
Anhörungsbogen vs. Bußgeldbescheid
Der Anhörungsbogen kommt zuerst und dient der Ermittlung. Der spätere Bußgeldbescheid ist die offizielle Festsetzung – erst dort läuft die 2-Wochen-Einspruchsfrist.
Lass dir deinen Anhörungsbogen erklären.
📷 Jetzt hochladenHäufige Fragen
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nur deine Personalien sind Pflicht. Zur Sache (ob du gefahren bist) musst du nichts sagen – du darfst schweigen.
Was passiert, wenn ich nicht antworte?
Die Behörde ermittelt weiter; es folgt ein Bußgeldbescheid oder das Verfahren wird eingestellt. Falsche Angaben sind riskant.
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Clario ist ein Verständnis-Werkzeug und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Verkehrsverfahren hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.