Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?

Nach einem Verkehrsverstoß kommt oft zuerst ein Anhörungsbogen. Er ist noch kein Bußgeldbescheid – aber wie du reagierst, ist wichtig. Das musst du wissen.

Unsicher, was du angeben musst?

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Wir erklären dir, worum es geht und was Pflicht ist – in deiner Sprache.

Was ist Pflicht – und was nicht?

Faustregel: Keine falschen Angaben machen. Zur Sache schweigen ist erlaubt; im Zweifel vorher beraten lassen.

Anhörungsbogen vs. Bußgeldbescheid

Der Anhörungsbogen kommt zuerst und dient der Ermittlung. Der spätere Bußgeldbescheid ist die offizielle Festsetzung – erst dort läuft die 2-Wochen-Einspruchsfrist.

Lass dir deinen Anhörungsbogen erklären.

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Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nur deine Personalien sind Pflicht. Zur Sache (ob du gefahren bist) musst du nichts sagen – du darfst schweigen.

Was passiert, wenn ich nicht antworte?

Die Behörde ermittelt weiter; es folgt ein Bußgeldbescheid oder das Verfahren wird eingestellt. Falsche Angaben sind riskant.

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