Inkassokosten-Rechner: Sind die Gebühren zulässig?
Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt (RVG). Gib die Höhe der ursprünglichen Forderung ein – der Rechner zeigt dir, was in der Regel zulässig ist. Verlangt das Inkasso deutlich mehr, sind die Kosten oft überhöht.
Orientierung nach RVG (Stand 2026), Geschäftsgebühr 0,9 (Regelfall) bzw. 0,5 (Zahlung binnen 2 Wochen) + Auslagenpauschale (20 %, max. 20 €). Ohne USt. Keine Rechtsberatung.
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Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Ein Inkassobüro darf für eine Verbraucherforderung höchstens das verlangen, was auch ein Rechtsanwalt nach dem RVG berechnen dürfte. Maßgeblich ist die Höhe der Hauptforderung:
- Geschäftsgebühr 0,9 – der gesetzliche Regelsatz bei Verbraucherforderungen.
- Nur 0,5, wenn du nach der ersten Aufforderung zügig (binnen 2 Wochen) zahlst.
- Auslagenpauschale: 20 % der Gebühr, höchstens 20 €.
- Mehr als 0,9 ist nur bei besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen erlaubt.
Was tun, wenn die Kosten zu hoch sind?
- Der Höhe der Inkassokosten schriftlich widersprechen und einen Nachweis verlangen.
- Die strittigen Mehrkosten nicht voreilig zahlen (die Hauptforderung ggf. schon).
- Bei Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung (kostenlos).
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Dieser Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung nach dem RVG (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Gebühren abweichen.